Travel Rule (Geldtransfer-Verordnung)
Englisch: Travel Rule
Die Pflicht, Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mit dem Transfer zu übermitteln; in der EU gilt sie für Kryptowertetransfers nach der Verordnung (EU) 2023/1113 ohne Bagatellgrenze.
Auf Englisch
Travel Rule — The obligation to transmit originator and beneficiary information with a transfer; in the EU it applies to crypto-asset transfers under Regulation (EU) 2023/1113 without a de minimis threshold.
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